Passangelegenheiten
Öffnungszeiten
Konsularische Dienstleistungen in Passangelegenheiten können während der regulären Öffnungszeiten der Botschaft (Montag – Freitag: 08.30 -11.30 Uhr) in Anspruch genommen werden.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist weder erforderlich, noch möglich.
Passangelegenheiten
Sie benötigen einen neuen Reisepass? Hier finden Sie das Passantragsformular als pdf-Datei zum Herunterladen sowie Hinweise zum Antragsverfahren.
Wichtiger Hinweis für Passantragsteller: Biometriefähige Reisepässe seit 1. November 2005!
Im November 2005 wurde in Deutschland der elektronische Reisepass (ePass) eingeführt. Er enthält das digitale Passfoto als erstes biometrisches Merkmal im Chip. Ab November 2007 wird der ePass der zweiten Generation ausgegeben, bei dem zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert sind. Mit der neuen Technologie wird ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit und Schutz vor Dokumentenmissbrauch erreicht.