Reisepassanträge
Seit November 2007 wird der elektronische Reisepass (ePass) der zweiten Generation ausgegeben, bei dem ein digitales Passfoto und zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert sind. Mit dieser neuen Technologie wird ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit und Schutz vor Dokumentenmissbrauch erreicht.
1. Voraussetzung
Voraussetzung für den Erhalt eines deutschen Reisepasses ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Nähere Auskunft zu staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen erteilt die Botschaft.
Zur Beantragung hat der Antragsteller persönlich bei der Botschaft zu erscheinen. Dies gilt ab dem 01.11.2010 auch für alle minderjährigen Antragsteller. Die Abholung eines Reisepasses kann durch einen Vertreter unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt normalerweise 10 Jahre: Wer jünger als 24 Jahre ist, kann nur einen Reisepass für 6 Jahre erhalten.
Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 bis 6 Wochen, da die Reisepässe bei der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden. Es wird empfohlen, bereits sechs Monate vor Ablauf des alten Reisepasses den neuen Antrag zu stellen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von abgelaufenen Reisepässen oder das Einfügen von zusätzlichen Seiten ist nicht möglich. In besonderen Notfällen kann jedoch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt (Bearbeitungszeit ca. 3-4 Tage) bzw. ein Expresspass beantragt werden (Bearbeitungsdauer: ca. 10 – 20 Tage).
Sollte Ihr alter Reisepass vor Ablauf der Gültigkeit bereits keine freien Seiten mehr enthalten, wird die Beantragung eines Reisepasses mit 48 statt 32 Seiten empfohlen.
2. Reisepässe für Erwachsene
- Kopien Ihres bisherigen Reisepasses (die ersten beiden Seiten mit Identitätsdaten und die Seite mit dem thailändischen Visum)
- Abmeldebescheinigung aus Deutschland
- Falls Sie in Deutschland noch gemeldet sind, ist die Passausstellung erst nach Ermächtigung durch die zuständige Passbehörde möglich. Die Ermächtigung wird behördenintern eingholt.
- Zwei gleiche Passbilder neueren Datums (können im Warteraum der Botschaft gefertigt werden)
Bitte beachten Sie die Anforderungen an Passfotos gemäß der Fotomustertafel auf der Botschaftshomepage. Fotos, die diesem Standard nicht entsprechen, können nicht verwendet werden und werden von der Bundesdruckerei zurückgewiesen.
Fotomustertafel
Fallbezogen müssen noch folgende Unterlgen vorgelegt werden:
- Geburtsurkunde
- Erklärung über die Namensführung in der Ehe
- Bei Reisepassverlust: Identitätsnachweis, polizeiliche Verlustanzeige
- Bei vorherigem Wohnsitz im Ausland: Nachweis des damaligen Aufenthaltstitels (z.B. bei Aufenthalt in der Schweiz: Schweizer Ausländerausweis; USA: Greencard etc.)
- Staatsangehörigkeitsausweis bzw. Einbürgerungsurkunde
3. Reisepässe für Minderjährige
- Persönliche Vorsprache des Minderjährigen ist ab dem 01.11.2010 zwingend erforderlich.
- Ein vollständig ausgefüllter Antrag (von den gesetzlichen Vertretern zu stellen, die Angaben beziehen sich auf das Kind). Bei gemeinsamer Sorge müssen beide Elternteile zur Beantragung vorsprechen.
- zwei gleiche Passbilder (bitte Hinweise auf der Homepage beachten)
- Geburtsurkunde im Original mit Kopie (bei Erstbeantragung)
- Reisepässe der Eltern im Original, zusätzlich eine Kopie
- bei Kindern nicht verheirateter Eltern, Vater ist deutsch:
Urkunde über Vaterschaftsanerkennung bzw. -feststellung bzw. Nachweis über Legitimation nach thailändischem Recht. (s. Merkblatt Vaterschaftsanerkennung). Der Eintrag als Vater in die thailändische Geburtsurkunde reicht nicht aus.
Vaterschaftsanerkennung [pdf, 97,87k] - bei Kindern nicht verheirateter Eltern, Mutter ist deutsch:
Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht (falls Mutter in Deutschland gemeldet ist)
Bei Müttern mit doppelter Staatsangehörigkeit (deutsch / thailändisch):
Ledigkeitsbescheinigung des Bezirksamtes und des Zentralregisteramts in Bangkok - Bei Kindern verheirateter Eltern:
Heiratsurkunde der Eltern mit Kopie - ggf. Erklärung über die Namensführung des Kindes
- ggf. bisherigen Ausweis des Kindes mit Kopie
Alle ausländischen Urkunden sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüro zu versehen.
4. Gebühren in Euro, zahlbar in Baht zum jeweiligen Zahlstellenkurs der Botschaft. Nur Bargeld kann akzeptiert werden.
wenn Abmeldebescheinigungaus Deutschland vorgelegt wird | ohne Abmeldung | ||
| Reisepass für Personen über 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre) | 80,00 | 139,00 | |
| Reisepass für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre) | 58,50 | 96,00 | |
| Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr) | 39,00 | 65,00 | |
| Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland | ----- | 21,00 | |
| Reisepass mit 48 Seiten zusätzlich 22,00 EUR | |||
| Expresszuschlag zusätzlich 32,00 EUR | |||