Visabestimmungen

Fragen und Antworten zur Visumbeantragung

Wir freuen uns, dass Sie eine Reise nach Deutschland planen und möchten Ihnen die Reisevorbereitung nach Deutschland so leicht wie möglich machen - hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Beantragung eines Visums.

Thailändische Staatsangehörige benötigen ein Visum, um nach Deutschland einreisen zu können. Gehören Sie einer anderen Staatsangehörigkeit an, können Sie unter folgendem Link  Staatenliste Visumpflicht erfahren, ob auch Sie für Deutschland ein Visum benötigen. 

Wo kann ich ein Visum beantragen?
Sie können Ihr Visum zur Einreise nach Deutschland bei der Deutschen Botschaft Bangkok beantragen, wenn Sie in Thailand Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, also hier wohnen, arbeiten oder studieren. Für kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen (Schengenvisum) können die Anträge auch bei den deutschen Honorarkonsuln in Phuket und Chiang Mai gestellt werden. Honorarkonsuln
Sollten Sie verschiedene Länder in Europa bereisen wollen, die den sogenannten Schengenstaaten angehören, können Sie das Visum nur dann bei der Deutschen Botschaft oder bei den Honorarkonsuln beantragen, wenn Ihr Haupt-oder ausschließliches Reiseziel Deutschland ist.

Schengenstaaten

Welches Visum muss ich beantragen?
Wenn Sie zu einem kurzfristigen Aufenthalt nach Deutschland reisen möchten, dann beantragen Sie ein Schengenvisum (Aufenthalt bis zu 90 Tagen). Für langfristige Aufenthalte beantragen sie ein sogenanntes Nationales Visum (Aufenthalt über 90 Tage).

Schengenvisum

Mit einem Schengenvisum können Sie in alle Schengenstaaten reisen. Schengenstaaten

Bitte klicken Sie je nach Reisezweck auf die nachfolgenden Links, um zu erfahren, was für die Antragstellung benötigt wird:

Besuch [pdf, 39.88k]
Geschäftlich [pdf, 93.28k]
Touristisch [pdf, 102.78k]

Nationales Visum

Bitte  klicken Sie je nach Aufenthaltszweck auf die nachfolgenden Links, um zu erfahren, was für die Antragsstellung benötigt wird:

Adoption / Adoptionspflegschaft [pdf, 37.55k]
Arbeitsaufnahme [pdf, 35.8k]
Au-Pair-Tätigkeit [pdf, 36.33k]
Ehegattennachzug / Nachzug zum Lebenspartner [pdf, 38.54k]
Eheschließung / Eingehung einer Lebenspartnerschaft [pdf, 36.66k]
Familienzusammenführung zum minderjährigen deutschen Kind [pdf, 37.09k]
Kindernachzug [pdf, 38.5k]
Tätigkeit als Spezialitätenkoch [pdf, 38.71k]
Sprachkurs [pdf, 38.49k]
Studium [pdf, 57.12k]

Bei der Beantragung müssen Sie Ihre zehn Fingerabdrücke abgeben. Kinder unter 14 Jahren sind davon befreit.

Mit einem Nationalen Visum können Sie auch in alle Schengenstaaten für maximal 90 Tage im Halbjahr reisen. Schengenstaaten

 

Wer kann das Visum für mich beantragen?

Sie müssen den Antrag persönlich bei der Visastelle der Botschaft abgeben. Ein Schengenvisum können Sie auch bei den Honorarkonsuln in Phuket und Chiang Mai beantragen.

 

Wie lange dauert die Bearbeitung des Visumsantrages?
Die Bearbeitungsdauer für ein Schengenvisum beträgt in der Regel fünf Arbeitstage, in Ausnahmefällen auch länger. Sie können den Antrag frühestens drei Monate vor der geplanten Einreise stellen.
Bei Antragstellung erhalten Sie einen Zettel mit dem Termin für die Abholung Ihres Pass und eine Quittung für die bezahlten Gebühren. Bitte bringen Sie Abholzettel und Gebührenquittung zur Abholung mit. Sie können sich auch den Pass per Post zurücksenden lassen. Frankierte Umschläge sind im Warteraum der Visastelle beim Postservicestand erhältlich (siehe Punkt „Was ist sonst noch hilfreich zu wissen?“)

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass bei der Einreise nach Deutschland der Grenzbeamte einen Nachweis des Krankenversicherungsschutz sowie die Finanzierung des Aufenthalts verlangen kann. Bitte führen Sie deshalb dieses Nachweise mit, ansonsten kann es passieren, dass Sie nicht einreisen können.

Die Bearbeitungsdauer für ein Nationales Visum beträgt in der Regel zwei bis drei Monate. Anträge für Studentenvisa können in den meisten Fällen nach drei Wochen abschließend entschieden werden.
Ihr Antrag auf ein Nationales Visum wird an die Ausländerbehörde des künftigen Wohnsitzes in Deutschland weitergeleitet.  Die Ausländerbehörde überprüft Ihren Antrag und teilt der Botschaft das Ergebnis mit. Erst dann kann die Botschaft abschließend über Ihren Antrag entscheiden. Sobald das geschehen ist, werden Sie von uns benachrichtigt. Für den Fall, dass über Ihren Antrag positiv entschieden werden konnte, können Sie Ihr Visum von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 11.00 Uhr ohne Termin bei der Visastelle abgeholen. Bringen Sie dazu Ihren Pass, einen Nachweis zum Krankenversicherungsschutz sowie das Flugticket-/reservierung mit. Das Visum wird grundsätzlich für eine Gültigkeitsdauer von 90 Tagen ausgestellt. Die Umwandlung in eine Aufenthaltserlaubnis erfolgt durch die zuständige Ausländerbehörde am Wohnort.

 

Brauche ich einen Termin zur Beantragung?
Für die Abgabe eines Antrages brauchen Sie einen Termin. Diesen erhalten Sie von montags bis freitags ab 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr über das von der Botschaft beauftragte Call-Center Teleinfo Media unter der Telefonnummer 1900 222 343 ( Kosten 9.- Baht pro Min). Diese Telefonnummer ist nur von Thailand aus erreichbar. Der Termin kann in thailändischer oder englischer Sprache vereinbart werden. Das Call-Center nimmt Ihren Familiennamen, Vornamen und Passnummer auf. Sollten Sie eine Telefonnummer der Telefongesellschaft "True Move H" benutzen, können Sie das Call-Center leider nicht erreichen.

Bitte kommen Sie mindestens eine Viertelstunde vor dem vereinbarten Termin mit vollständigen Unterlagen. Im Falle einer Verspätung müssen Sie damit rechnen, dass die Visumsbeantragung nicht mehr möglich ist.

Sie haben die Möglichkeit, einen Termin direkt und kostenfrei bei der Visastelle zu vereinbaren. Kommen Sie dazu persönlich mit Ihrem Reisepass dienstags von 14.00 bis 15.00 Uhr in die Visastelle, Schalter 11. Auskünfte zu Visumangelegenheiten können in dieser Zeit leider nicht erteilt werden.

Sind Sie Familienangehörige eines EU-Bürgers (nicht Deutsche) müssen Sie keinen Termin vereinbaren. Sie können während der normalen Öffnungszeiten von 7.30 bis 10.30 Uhr vorsprechen. Dennoch empfehlen wir Ihnen, einen Termin zu vereinbaren, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Wichtig: Beachten Sie, dass je nach Saison Wartezeiten für die Terminvergabe, insbesondere bei Schengenvisa, entstehen können. Planen Sie daher für eine Reise im März/April/Mai sowie im September/Oktober möglichst langfristig.
In der übrigen Zeit sollten Sie Ihr Schengenvisum möglichst 14 Tage vor der geplanten Reise beantragen (max. 3 Monate vor Reisebeginn).

 

Wo finde ich die Antragsformulare?
Das Formular für ein Schengenvisum finden Sie hier: Videx Belehrung nach § 55 AufenthG (dem Antrag beifzügen) [pdf, 5.46k] Allgemeine Nutzungshinweise [pdf, 26.07k]


Das Formular für ein Nationales Visum finden Sie hier: Antragsformular für Aufenthaltserlaubnis [pdf, 204.47k]

Beide Antragsformulare sind auch in der Botschaft kostenlos erhältlich.

Bitte beachten: Füllen Sie die Antragsformulare vollständig und korrekt aus. Nur vollständig ausgefüllte Anträge mit allen notwendigen Dokumenten werden angenommen.

 

Was muss ich bei der Antragsstellung sonst noch beachten?
Bitte bringen Sie alle Dokumente im Original und als Kopien mit. Die Originale geben wir Ihnen gleich wieder zurück. Die Mitarbeiter der Visastelle können für Sie keine Kopien fertigen. Allerdings haben Sie die Möglichkeit vor dem Termin im Wartebereich Kopien beim Kopierservicestand (siehe Punkt " Was ist sonst noch hilfreich zu wissen?") gegen Entgelt fertigen zu lassen.

Bitte übersetzen Sie Dokumente, die in thailändischer Sprache sind, ins Deutsche.

Bitte beachten Sie, dass die Besuchs-/Aufenthaltsadresse in Deutschland vollständig angegeben sein muss (Name der Person bzw. des Unternehmens und des Ansprechpartners mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Telefonnummer).
Unterschreiben Sie die Antragsformulare eigenhändig.

 

Was kostet ein Visum?
Die Gebühren für ein Visum (Schengen- und Nationales Visum) betragen 60 Euro, die in thailändischen Baht in bar zum jeweiligen Tageskurs (ca. 2400 Baht), bezahlt werden müssen. Es handelt sich um eine Bearbeitungsgebühr, die bei Ablehnung oder Zurücknahme des Antrags nicht erstattet wird.

Für Kinder sind die Gebühren ermäßigt bzw. sind Schengenvisa für Kinder bis sechs Jahren gebührenfrei.

Weitere Gebühren fallen in der Visastelle nicht an.

Visa für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher, sowie Eltern minderjähriger Deutscher sind gebührenfrei. Ebenfalls gebührenfrei sind Visa für Ehegatten und Kinder EU-/EWR-Staatsangehörigen.

 

Was ist sonst noch hilfreich zu wissen?
Die Botschaft möchte Ihnen die Antragstellung so einfach wie möglich machen und bietet Ihnen deshalb im Warteraum der Visastelle folgende Serviceleistungen an:

-        Ausfüllservice (Hilfe beim Ausfüllen von Visumanträgen): Baht 150,-

-        Kopierservice: Baht 3,- pro Seite

-        Passbildservice: vier Bilder Baht 180,-

-        Postservice: Passrückversand durch Thailand Post: Baht 130,-

Diese Serviceleistungen werden von externen Unternehmen angeboten. Die Nutzung ist Ihnen freigestellt. Es handelt sich nicht um Mitarbeiter der Deutschen Botschaft.

Empfehlung: Wir empfehlen Ihnen, die Möglichkeit des Passrückversandes zu benutzen, da Sie Ihrem Pass dadurch schneller zurückbekommen können und Zeit- und Fahrtksoten sparen.

Warnung und Empfehlung: Die Botschaft rät Sie dringend davon ab, die von „fliegenden Händlern“ vor der Botschaft angebotenen Übersetzungs- und Reiseversicherungsdienste  in Anspruch zu nehmen. Diese Dienste werden weder von der Botschaft gebilligt noch sind sie preislich angemessen. Nutzen Sie stattdessen die von der Botschaft anerkannten Dolmetscher- Übersetzerliste [pdf, 41.28k] Reisekrankenversicherungen [pdf, 65.28k]

 

Zu guter Letzt:
Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorlage eines vollständigen Antrags kein Anspruch auf Erteilung eines Visums besteht. Die Erteilung ist abhängig vom Ergebnis der ausländerrechtlichen Prüfung aller beteiligten Behörden. In Einzelfällen ist es möglich, dass wir von Ihnen weitere Unterlagen benötigen, um den Antrag abschließend entscheiden zu können. Die Entscheidung über die Erteilung wird von Beamten der Visastelle getroffen. Dritte (z.B. Versicherungsagenten, Sicherheitskräfte, etc.) haben keinen Einfluss auf die Visumerteilung. 

Weitere Informationen zum Visumverfahren

Informationen des Auswärtigen Amts

Kann ich die Visastelle kontaktieren?
Sollten Sie Fragen haben, die Sie sich nicht aus den vorstehenden Informationen beantworten können, schreiben Sie uns eine E-Mail

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